Absage von praktischen Fahrstunden:

Fahrstunden müssen 24 Stunden vor dem geplanten Termin abgesagt werden.

Da der Fahrlehrer/in keinen kurzfristigen Ersatz finden, müssen für den geplanten Termin 50,-€ berechnet werden.

Bezahlung der Fahrstunden:

Die Fahrstunden sollen mit Vorkasse bezahlt werden. 
Optimal ist ein Betrag von 500,-€
   - bar beim Fahrlehrer/in
   - bar in der Fahrschule zu den Öffnungszeiten
   - per Überweisung

Dieser Betrag wird mit den durchgeführten Fahrstunden verrechnet. 
Wir möchten vermeiden das die geleisteten Fahrstunden zu Minusbeträgen führen.

.Bankverbindung

Walter Lachenschmid
Sparkasse Markgräflerland
IBAN: DE97 6835 1865 0108 3011 77

Theorieprüfung

Jeden Donnerstag um 08:00 findet eine Theorieprüfung statt. Der Fahrschüler meldet den gewünschten Termin bei der Fahrschule an (10 Werktage vor dem geplanten Termin).

Keine Theorieprüfung wegen Krankheit des Schülers.

Es wird eine Bescheinigung von einem Arzt benötigt mit folgenden Inhalt:
Name-Geburtsdatum-Datum der Theorieprüfung-Begründung vom Arzt warum der Fahrschüler die Theorieprüfung nicht machen kann.
Stempel und Unterschrift vom Arzt.

Diese Bescheinigung der Fahrschule geben, sie wird die Bescheinigung zum TÜV weiterleiten.

Ohne diese Bescheinigung sendet der TÜV einen neuen Kostenbescheid. Der Fahrschüler muss 24,99€ für die nächste 
Theorieprüfung mit dem Kostenbescheid überweisen.

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